Mit dem Jahreswechsel haben sich zum 1.1.2010 die rechtlichen Voraussetzungen zur Berechnung der EEG-Umlage und des KWK-G-Aufschlags geändert. Auf der Grundlage des § 64 Abs. 3 EEG 2009 ist die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) in Kraft getreten. Diese regelt, dass mit Wirkung zum 1.1.2010 die in EEG-geförderten Anlagen erzeugten Strommengen nicht mehr anteilig von den Lieferanten physikalisch abgenommen werden müssen, sondern zentral durch die Übertragungsnetzbetreiber am Spotmarkt einer Strombörse zu vermarkten sind. Die Lieferanten haben nur noch einen finanziellen Ausgleich an die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu leisten.
Das bedeutet, dass die ÜNB keine bundesweit einheitlichen EEG-Quoten mehr veröffentlichen, die bislang Grundlage für die Berechnung des EEG-Aufschlags waren. Daher ist eine Anpassung des EEG-Aufschlags entsprechend der neuen gesetzlich festgelegten Methodik erforderlich.
Der EEG-Aufschlag deckt die Zusatzkosten, die sich für die Ensys AG im Rahmen der Stromlieferung an Letztverbraucher aus den Regelungen des EEG-2009 i. V. m. der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) ergeben. Unabhängig davon sind Korrekturmengen aus den Jahren 2008 und 2009 in den Jahren 2010 und 2011 weiterhin nachträglich physikalisch und finanziell auszugleichen.
Entsprechend dieser neuen Systematik berechnet sich der EEG-Aufschlag für das Kalenderjahr 2010 als Summe aus der von den ÜNB am 15.10.2009 im Internet veröffentlichten EEG-Umlage 2010 in Höhe von 2,047 ct/kWh und dem Korrekturwert aus der EEG-Endabrechnung der ÜNB für das Kalenderjahr 2008 in Höhe von 0,078 ct/kWh insgesamt 2,125 ct/kWh.
Der vorstehend genannte Wert, der auch den jeweiligen Monatsrechnungen zu entnehmen ist, wird ab dem 1.3.2010 bei der Abrechnung des kundenspezifischen Strombezugs berücksichtigt.
Abweichungen, die unterjährig im Vergleich zu dem verbindlichen Prognosewert der EEG-Umlage vom 15. Oktober des Vorjahres entstehen, werden künftig von den ÜNB zunächst ausgeglichen und dann als Korrekturgröße bei der Ermittlung des Prognosewerts für das jeweilige Folgejahr berücksichtigt. Mit Wirkung ab dem 1.1.2011 ermittelt die Ensys AG den EEG-Aufschlag dann auf Basis des zum 15.10.2010 von den ÜNB unter www.eeg-kwk.net zu veröffentlichenden, bundesweit einheitlichen Wertes der EEG-Umlage 2011.
Zudem haben die ÜNB am 15.10.2009 auf ihrer Internetseite auch den mit Wirkung ab 1.1.2010 gültigen bundeseinheitlichen KWK-G-Aufschlag veröffentlicht. Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 sinkt der KWK-G-Aufschlag für die jeweils ersten 100.000 kWh/a je Lieferstelle in Höhe von derzeit 0,231 ct/kWh um 0,101 ct/kWh auf 0,130 ct/kWh; der geringere für die über die ersten 100.000 kWh/a je Lieferstelle hinaus bezogene Strommenge zu zahlende KWK-G-Aufschlag in Höhe von 0,05 ct/kWh bleibt dagegen unverändert. Die beiden vorstehend genannten Werte wurden mit Wirkung ab dem 1.1.2010 bei der Abrechnung des kundenspezifischen Strombezugs bereits berücksichtigt.