Mehrbelastung aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trifft Regelungen hinsichtlich des vorrangigen Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien an die Elektrizitätsversorgungsnetze sowie der Abnahme, Übertragung und Vergütung des erzeugten Stroms durch die Netzbetreiber.
Zweck des EEG gem. § 1 EEG ist es, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (z. B. Wind- und Sonnenenergie) zu fördern.
Die Ensys AG war zuletzt als Stromversorger verpflichtet, von den Übertragungsnetzbetreibern EEG-Strom abzunehmen und diesen zu vergüten. Der Vergütungssatz und die abzunehmende Quote wurden jeweils am 10. des Vormonats vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) prognostiziert.
Auf Basis dieser Prognose berechnete Ensys über die Differenzkostenmethode, beschrieben unter § 15 EEG, die spezifische Mehrbelastung aus dem EEG.
Wie wird die Mehrbelastung berechnet?
Spezifische Mehrbelastung aus EEG = (EEG-Vergütungssatz – Strombezugskosten) x EEG-Quote
Die spezifische EEG-Umlage der Ensys AG berechnet sich aus der Addition der spezifischen Mehrbelastung aus dem EEG und dem Nachholbetrag aus dem Vorjahr. Unterjährige Abweichungen zwischen EEG-Kosten und Umlagen werden auf Gesamtjahresbasis ausgeglichen.
Mit dem Lieferjahr 2010 wird das Verfahren an die gesetzlichen Vorgaben angepasst.