Was ist das Grünstromprivileg?

Der Begriff "Grünstromprivileg" bezeichnet die gesetzliche Regelung, wonach diejenigen Elektrizitätsversorger von der Zahlung der EEG-Umlage befreit werden, die mindestens 50 Prozent Strom – bezogen auf die gesamte von ihnen gelieferte Strommenge – aus EEG-Anlagen beziehen. Als "grüner" Strom wird der Strom bezeichnet, der in deutschen Erneuerbaren-Energien-Anlagen produziert und nach dem EEG-Mechanismus vergütet wird. Dieses Grünstromprivileg ist seit 2000 gesetzlich verankert, fand allerdings erst im Jahr 2011 einen starken Zuspruch der Versorger.

Gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein Energieversorger dazu verpflichtet, von seinen Kunden neben dem Strompreis eine sogenannte EEG-Umlage einzufordern. Diese Kosten reicht er an die Übertragungsnetzbetreiber weiter. Das sogenannte Grünstromprivileg beschreibt eine Ausnahmeregelung im EEG, nach welcher ein Versorgungsunternehmen diese Kosten nicht abführen muss.

2009 war eine Strommenge von 400 GWh durch das Grünstromprivileg von der EEG-Umlage befreit. Während es 2010 bereits 1.000 GW waren, beläuft sie sich 2011 auf geschätzte 8.000 GWh. Oder anders gesagt: Mit dieser Strommenge können etwa 2,5 Millionen Zwei-Personen-Haushalte mit einem Durchschnittsstromverbrauch von 3.000 kWh pro Jahr zu 100 Prozent mit Grünstrom beliefert werden.

Die Befreiung von der EEG-Umlage verschafft dem Energieversorger einen Vorteil im Vergleich zur konventionellen Stromlieferung. Die hohe Umlage im Jahr 2011 erlaubte es dem Versorger, diesen Vorteil an seine Kunden weiter zu geben. Nach dem EEG 2012 ist ein Unternehmen nicht mehr von der kompletten Umlage befreit.

Über Optionen, dennoch von dem Vorteil zu profitieren, sollten in Frage kommende Stromkunden mit ihrem Energieversorger sprechen.

Wie entsteht der Strompreis?

Marktpreise bilden sich im Wechselspiel von Angebot und Nachfrage. Seit der Liberalisierung der Energiemärkte gilt dies auch für Strom. Sein Börsenpreis bildet die Richtschnur für alle Transaktionen im Stromhandel.

Die Zeiten sind vorbei, in denen Monopolunternehmen in einem fest umrissenen Versorgungsgebiet Strom lieferten – unter weitgehendem Ausschluss von Einkaufs- und Verkaufsrisiken. Wettbewerb und Handel fanden vor der Liberalisierung 1998 nur in eingeschränktem Maße statt. Das neue Energiewirtschaftsrecht schuf vollständig neue Rahmenbedingungen mit dem Ziel der Marktöffnung. Rasch hat sich ein Großhandelsmarkt für Strom herauskristallisiert.

Wo sind gerade Schulferien? Wie stark weht der Wind? Steigt der Kohlepreis? Diese und andere Faktoren beeinflussen den Strompreis.

Strom lässt sich nicht lagern wie Erdgas, Kupfer oder Getreide. Er wird in dem Moment produziert, in dem er gebraucht wird. Deswegen wirken alle Faktoren, die Angebot und Nachfrage bestimmen, am Spotmarkt unmittelbar auf die Preisbildung. Die Folge: Der Strompreis für den Folgetag ist erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Am Terminmarkt hingegen spiegelt der Preis eher die langfristigen Erwartungen wider. Auf der Angebotsseite ist der Strompreis ganz wesentlich durch die Brennstoffpreise – Kohle, Gas und Öl – sowie die Preise für die CO2-Zertifikate bestimmt. Sehr wichtig sind auch Wind und Wetter: Sie entscheiden darüber, wie viel Elektrizität Windanlagen und Wasserkraftwerke erzeugen.

Zudem verändern die Kapazitäten der Kraftwerke, ihr jeweiliger technischer Zustand, geplante Revisionen oder ungeplante Ausfälle das Angebot. Auch auf der Nachfrageseite spielt das Wetter eine große Rolle. Die Temperaturen sowie die Bewölkung wirken sich unmittelbar auf das Verbraucherverhalten aus. Das unterliegt zusätzlich erheblichen konjunkturellen Schwankungen. Außerdem verändern Schulferien oder Feiertage das Verhalten der Verbraucher. Und natürlich konjunkturelle Schwankungen: Während großer „Energiehunger“, vor allem aus dem Fernen Osten, den Preis stark steigen ließ, dämpfte die Wirtschaftskrise die Nachfrage spürbar. Daraufhin hat der Strompreis an der Börse nachgegeben. Die Märkte funktionieren.