Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G)
Nach Meldungen durch die unterlagerten Netzbetreiber führen die Übertragungsnetzbetreiber die Daten für den bundesweiten Belastungsausgleich der Förderzahlungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) zusammen.
Auf Basis von gemeldeten Prognosewerten werden die zu erwartenden Belastungen gemäß KWK-G identifiziert und die Aufschläge ermittelt und veröffentlicht.
