Bundesministerien streiten um „kleine EEG-Novelle“
Der vom Bundesumweltministerium (BMU) vorgelegte Referentenentwurf für das überarbeitete EEG sieht nun eine Kontrolle der Rückwälzungsprozesse der an regenerative Anlagenbetreiber gezahlten Einspeisevergütungen durch die Bundesnetzagentur vor. Deutsche Netzbetreiber legen diese Gelder bislang eigenständig auf alle deutschen Stromabnehmer um. Kritiker bemängeln die Intransparenz dieses Systems. Wie Energy Weekly von mit dem Vorgang vertrauten Personen erfuhr, löst der BMU-Vorschlag aber Irritationen mit dem BMWi aus, denn aus einer Zuständigkeit der Bundesnetzagentur auch für die EEG-Umlage erwüchse eine doppelte Fachaufsicht über die Regulierungsbehörde. Eine Teilung der Fachaufsicht mit dem BMU lehne das Wirtschaftsministerium aber ab. Neben diesem "Kompetenzgerangel" gibt es aber auch andere Stimmen, die der Meinung sind, dass sich die Netzagentur nicht mit diesem "sachfremden Bereich" beschäftigen sollte. Wie zu hören ist, spart der Referentenentwurf das Thema der "Vermiedenen Netznutzungsentgelte" bislang aus. Über diese wird aber zunehmend gestritten. Nach Ansicht unabhängiger Energieanbieter führt die unzureichende Berücksichtigung dieser von der EEG-Umlage abzuziehenden Kostenposition für die Stromverbraucher zu ungerechtfertigten EEG-Belastungen in Höhe von 300 Mio EUR jährlich. Das lässt nach Ansicht von Jürgen Putz, Vorstand beim Bundesverband neuer Energieanbieter (bne), die Ökoenergiebranche in einem schlechteren Licht erscheinen, als es eigentlich angebracht wäre. EEG-Strom werde von den Netzbetreibern "zu teuer gerechnet", sagte er.
Höhe der "Vermiedenen Netzentgelte" ist umstritten
Das könne auch der Grund sein, warum das BMU die Abwicklung dieser Verrechnungsprozesse bei der Regulierungsbehörde angesiedelt sehen will. So genannte Vermiedene Netzentgelte umschreiben den Sachverhalt, dass dezentrale Erzeugungsanlagen bei der Stromeinspeisung keine höheren Spannungsebenen in Anspruch nehmen und entsprechende Netzkosten nicht entstehen. "Das vor eineinhalb Jahren novellierte EEG schreibt vor, dass die Netzbetreiber die Vermiedenen Netzentgelte von der Umlage abzuziehen haben. Das geschieht aber in viel zu geringem Umfang", erörterte Putz. Stellvertretend für den bne wirft er den deutschen Netzbetreibern vor, nur rund ein Prozent der auf die Stromverbraucher rückgewälzten Einspeisevergütungen als "Vermiedene Netzentgelte" zu deskontieren. "Realistisch wären aber sechs bis zehn Prozent, um die sich die EEG-Belastung für alle Energieabnehmer verringern müsste", unterstrich Putz. Zudem errechne jeder Netzbetreiber die nicht zustande gekommenen Netzkosten anders, da das EEG hier nur eine "gute fachliche Praxis" vorschreibe. "Diese legt aber jeder Netzbetreiber anders aus, so dass die Vermiedenen Netzentgelte sogar bei strukturell ähnlichen Unternehmen zum Teil um 100% schwanken", so der Experte.
bne: Stromkunden über Gebühr belastet
Unter dem Strich bezahlten die Stromkunden 2004 damit rund 300 Mio EUR zuviel an EEG-Umlage. Diese Summe entspreche übrigens der Abweichung zwischen den monatlichen Abschlägen und der EEG-Jahresendabrechnung für das Jahr 2004, so dass streng genommen nichts nachgezahlt werden müsste, schlussfolgerte Putz. Ohnehin gebe es viel zu große Abweichungen zwischen den laufenden, auf Prognosen beruhenden Abschlagszahlungen und den Endabrechnungen. Diese führt er auf eine "vollkommen ungenügende Transparenz" bei der Datenbereitstellung zurück. Es gebe in Deutschland weder ein Anlagenregister über die dezentralen Erzeuger noch klare Vorgaben für eine regelmäßige Messung des eingespeisten und damit nach dem EEG vergüteten Ökostroms.