Union lehnt Energiegesetz als unzureichend ab
CDU und CSU verlangen besseren Schutz der Verbraucher
Die Union wird das neue Energiewirtschaftsgesetz im Bundesrat ablehnen. Das hat der hessische CDU-Wirtschaftsminister Alois Thiel angekündigt. „Das Gesetz ist noch nicht ausreichend verbraucherfreundlich. Es begünstigt die Strom- und Gasnetzbetreiber zu Lasten der Verbraucher“, sagt Rhiel.
Am Freitag hatte der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen von SPD und Gründen beschlossen. Wichtigste Neuerung ist, dass die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) in Bonn künftig auch darüber wacht, dass die Eigentümer von Strom- und Gasnetzen für die Mitnutzung ihrer Leitungen keine überhöhten Entgelte verlangen. Dazu wird nach einjähriger Vorbereitungszeit und einer Probephase eine so genannt Anreizregulierung eingeführt werden. Nach diesem Prinzip können Netzbetreiber ihre Renditen dadurch steigern, dass sie ihre Kosten überdurchschnittlich senken.
Experten halten das rot-grüne Gesetz für so kompliziert und auslegungsbedürftig, dass sich seine Auswirkungen nur unzureichend vorhersehen lassen. Entscheidend wird auch sein, wie die Bonner Behörde ihre neuen Kompetenzen nutzt. Wirtschaftsminister Wolfgang Clement dämpfte die Hoffnungen auf deutlich fallende Energiepreise. Niedrige Preise dürften nicht das Risiko von Stromausfällen erhöhen. „Wir wollen keine Blackouts in Deutschland. Klar ist, Sicherheit hat ihren Preis“, sagte Clement.
Entscheidend für Wettbewerb
Für die Union kündigte Rhiel an, sie werde die durchgängige Vorab-Prüfung der Netzentgelte, mehr Wettbewerb im Gasnetz, die Liberalisierung des Messwesens und die Beteiligung der Bundesländer an der Regulierung fordern. „Nur durch eine schärfere Regulierung können monopolistische Verhaltensspielräume der Netzbetreiber wirksam ausgeschlossen werden, und nur damit ist die für neue Anbieter eminent wichtige Rechtssicherheit für Konkurrenzangebote überhaupt erreichbar.“
Von großen Netzbetreibern wurde am Wochenende kritisiert, dass der Weg bis zum Inkrafttreten der Anreizregulierung zu unklar sei. Vor allem die geplante einjährige Probephase ergibt nach Ansicht vieler Experten keinen Sinn. In einer so kurzen Frist wirkten sich Kostensenkungen nicht positiv auf die Renditen aus. Der Energieversorger EnBW drängte zur Eile: „Ein von einigen Seiten geforderter legislativer Zwischenschritt würde den Wettbewerb weiter verschleppen.“
Blockade bei Energiedaten
Unhabhängige Strom- und Gasanbieter kritisierten, sie würden für weitere vier Jahre ausgebremst. Denn so lange bleibe die Erfassung und Weitergabe von Daten über an Großkunden gelieferte Energie den etablierten Netzbetreibern wie Stadtwerken und Energiekonzernen vorbehalten. „Ein großer Teil des Marktes ist damit dem Wettbewerb verschlossen“, warnte der Bundesverband neuer Energieanbieter.
Das Gesetz sieht lediglich die Freigabe von Teilen des Messwesens vor. Fremdfirmen können Einbau, Betrieb und Wartung von Strom- und Gaszählern bei großen Firmenkunden vornehmen. Die eigentliche Verbrauchsmessung bleibt dagegen für vier Jahre dem Netzbetreiber vorbehalten. Die verzögerte und überteuerte Weitergabe der Daten werde von etablierten Versorgern oft genutzt, um neuen Konkurrenten das Geschäft zu erschweren, sagte Alfred Steiof, Vorstandschef der Energiefirma Ensys.
„Die zeitnahe und exakte Verarbeitung von Messdaten ist der Kern eines liberalisierten Energiemarkts“, so Steiof. Ohne sie seien weder ein wirtschaftlicher Strom- und Gaseinkauf noch eine optimale Lieferplanung und Abrechnung möglich. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft begrüßte die Regelung dagegen. In den Niederlanden werde sogar eine Rücknahme der Liberalisierung des Messwesens nach starken Kostensteigerungen diskutiert.