Netzbetreiber bereichern sich an Erneuerbaren
Deutsche Stromnetzbetreiber stellen Energieversorgern Netznutzungskosten in Rechnung, die gar nicht angefallen sind. Zu diesem Schluss kommt der Bundesverband Neuer Energieanbieter e.V. (BNE) aus Berlin. Der Vorwurf liegt darin begründet, dass durch den dezentralen Einsatz erneuerbarer Energien die Netznutzung des Übertragungsnetzes real geringer ausfällt. Entsprechend ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgehalten, dass vermiedene Netznutzungsentgelte von den EEG-Vergütungen für Stromanbieter abzuziehen sind. Jürgen Putz, Geschäftsführer des Energieversorgers Ensys AG aus Frankfurt am Main, weist in diesem Zusammenhang auf Ungereimtheiten hin, sowohl die EEG-Abnahmemengen als auch die Vergütung betreffend. Für 38 Terrawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien sind im Jahr 2004 vermiedene Netznutzungsentgelte in Höhe von 33,94 Millionen Euro gezahlt worden, also im Durchschnitt 0,2 Cent für die Kilowattstunde. "Wir gehen davon aus, dass dieser Betrag fünf- bis sechsmal zu niedrig ist", schätzt Putz. Damit wären den Energieversorgern von Netzbetreibern bis zu 170 Millionen Euro zu viel für die EEG-Umlage aus der Tasche gezogen worden. Die Berechnungsgrundlage sei laut Putz abenteuerlich. Im EEG heißt es nur vage: "Nach guter fachlicher Praxis zu ermittelnde vermiedene Netznutzungsentgelte". Basis der Berechnungen bildet nach Auffassung der Netzbetreiber Anlage 6 der nicht mehr gültigen Verbändevereinbarung (VV2plus), die auch die Berechnung für entfallende Netznutzungsentgelte bei der Kraftwärmekopplung enthält. Die Vorgaben werden jedoch mangelhaft angewandt. Das Ergebnis: Jeder Netzbetreiber berechnet unterschiedliche Entgelte. Um in Zukunft eine korrekte Handhabung zu gewährleisten, fordert der BNE nun, dass die Bundesnetzagentur die Kontrolle der Netzbetreiber in diesem Bereich übernimmt.