§ 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet seit dem 15. Dezember 2005 alle Stromunternehmen, den von ihnen gelieferten Strom zu kennzeichnen – insbesondere ihren Kunden den Strommix des vorausgegangenen Kalenderjahres offenzulegen.
Für die Verbraucher bedeutet das noch mehr Transparenz und bessere Vergleichbarkeit der einzelnen Anbieter. Die Kennzeichnung der Ensys AG enthält Informationen über die Herkunft und Zusammensetzung des Stroms sowie die Umweltauswirkungen seiner Produktion unter Bezug auf die an Letztverbraucher gelieferten Mengen.
