Die Energiesteuer gehört zu den bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern und ist damit eine indirekte Steuer. Mit ihr wird die Verwendung der unten genannten Stoffe als Kraft- und Heizstoffe innerhalb des dt. Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das Gebiet von Büsingen und ohne die Insel Helgoland) besteuert.

Rechtsgrundlage ist das Energiesteuergesetz (EnergieStG) und die Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV).

Die Steuer wird von der Zollverwaltung verwaltet, die Einnahmen stehen dem Bund zu. Die Energiesteuer gehört zu den innerhalb der EG harmonisierten Verbrauchsteuern und unterliegt der länderübergreifenden, EG-einheitlichen Überwachung.

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